Nennungen

Alle Nennungen sind mit den notwendigen Unterlagen bis 14 Tage vor dem jeweiligen Termin zu richten an:

für die VJP & HZP: Bernhard Krümpelmann, Feldstr. 7, 49413 Dinklage, Tel. 04443-3359, Mobil 0157/56013713, e-mail kruempelmann@jgv-vechta.de

für die VGP, VStP & VSwP: Heiko Böckmann, Endel 48, 49429 Visbek, Tel. : 0162/3216187, e-mail boeckmann@lcv-oldenburg.de

Der Nennung sind beizufügen.

  1. Ein vollständig ausgefülltes Formblatt 1 des Jagdgebrauchshundeverbandes (JGHV). Formblätter können kostenlos heruntergeladen werden unter http://www.jghv.de/index.php/service/formblaetter
  2. Eine Kopie der Ahnentafel des Hundes, der zur Verbandsprüfung angemeldet werden soll
  3. Bei bestandener Prüfung im Fach "Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer" eine Kopie der bisher absolvierten Verbandsprüfung.

Nenngeld ist am Prüfungstag vor der Prüfung in bar zu entrichten. Ob eine Mitgliedschaft vorliegt und damit das ermäßigte Nenngeld für Mitglieder in Anspruch genommen werden kann, wird am Prüfungstag anhand der aktuellen Mitgliederliste überprüft!

Das Nenngeld beträgt: VJP 80 €, HZP 100 €, VGP 125 €, VPS 100 €, Schweißprüfung 100 €, Stöberprüfung 80 €, Btr. 25 €, wenn der Eigentümer des Hundes Mitglied im JGV Landkreis Vechta e. V. ist.

Nichtmitglieder zahlen: VJP 105 €, HZP 125 €, VGP 150 €, VPS 150 €, Schweißprüfung 150 €, Stöberprüfung 105 €, Btr. 25 €.   

Nenngeld ist Reuegeld und wird nicht zurück erstattet!

Zur Prüfung sind mitzubringen: Gültiger Jagdschein, gültiger Impfpass, Original-Ahnentafel, Flinte, ausreichend Patronen, für die Wasserarbeit Stahlschrotpatronen, bei HZP das Ausbildungs- und Prüfbuch (sog. Entenbuch) und das Nenngeld.

Aufgrund der Revierverhältnisse ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Mitglieder des Vereins haben Vorrang.